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Über unsere Werkstätten

Wir über unsere Werkstätten
Unsere Werkstätten

Die Werkstätten der Heinrich Kimmle Stiftung bieten für Menschen mit Beeinträchtigungen, im Einzugsgebiet der kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, sowie des Landkreises Südwestpfalz, verschiedenste Arbeitsplätze in den Bereichen der industriellen Lohnfertigung, der allgemeinen Dienstleistungen und der Eigenproduktion an. Zurzeit werden in den sieben Betriebsstätten ca. 900 Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. psychischen Erkrankungen beschäftigt.

Nach den gesetzlichen Vorschriften des SGB IX haben Menschen mit Beeinträchtigungen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Anspruch auf eine Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen.

Eine Tätigkeit in unserer Einrichtung können somit Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, einer Sinnesbehinderung, einer mehrfachen und schwerst-mehrfachen Behinderung und Menschen mit einer psychischen Erkrankung ausüben, sofern erwartet werden kann, dass die Personen spätestens nach der Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen kann ( § 136 SGB IX).

Im Regelfall handelt es sich dabei um erwachsene Menschen mit einer Behinderung, die

  • eine Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder eine vergleichbare Einrichtungen besucht haben,
  • aus anderen Rehabilitationseinrichtungen kommen,
  • aus klinischen oder therapeutischen Einrichtungen kommen oder
  • auf Grund mehrerer Arbeitsversuche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen ihrer Behinderung nicht oder noch nicht wieder vermittlungsfähig sind.
Um den bei uns beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst breites Angebot an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, verfügen wir an den Standorten Pirmasens, Petersberg, Zweibrücken und Münchweiler über die entsprechenden Lohn- und Dienstleistungsbereiche, für deren Nutzung es zum einen bei unseren gewerblichen und industriellen Kunden eine regelmäßige und potentielle Nachfrage bzw. einen bestehenden Markt gibt.

Zum anderen entsprechen die Lohn- und Dienstleistungsbereiche der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungs- und Entwicklungsmöglichkeit sowie der Eignung und Neigung der von uns beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigung.

Beide Aspekte, Nachfrage/Markt unserer gewerblichen und industriellen Kunden und Realisierbarkeit durch unsere Menschen mit Beeinträchtigung sind auch im Bereich der Eigenproduktion gegeben.

Qualitätsgedanke
Ein hoher Qualitätsanspruch in den Bereichen der industriellen Lohnfertigung, den allgemeine Dienstleistungen, Eigenproduktionen, Bildungs- und Assistenzleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Die in den Lohn- und Dienstleistungsbereichen platzierten Aufträge, werden durch unsere Fachkräfte im Zusammenwirken mit unseren Menschen mit Beeinträchtigung professionell und systematisch nach den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems, unter Berücksichtigung aller Qualitätsanforderungen und der entsprechenden Liefertermintreue, bearbeitet.

Neben der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001:2015, ist unser Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung und den Forderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen.

Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Die Zusammenarbeit mit uns ermöglicht die Verrechnung der Ausgleichsabgabe gemäß §140 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Danach können 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung anfallenden Kosten, von der ggf. zu entrichtenden Ausgleichsabgabe, in Abzug gebracht werden. Unser Umsatzsteuersatz beträgt 7 %.